KO idF vor 1. 7. 2010 § 28
ZPO § 502 Abs 1
Die Frage, ob Benachteiligungsabsicht vorliegt, gehört zum Tatsachenbereich. Eine „Fortentwicklung“ der Jud zu dieser Frage ist daher ausgeschlossen.
KO idF vor 1. 7. 2010 § 28
ZPO § 502 Abs 1
Die Frage, ob Benachteiligungsabsicht vorliegt, gehört zum Tatsachenbereich. Eine „Fortentwicklung“ der Jud zu dieser Frage ist daher ausgeschlossen.