Das HaRÄG ist (mit einigen Ausnahmen) am 1. 1. 2007 in Kraft getreten. Der Beitrag stellt das neue Recht der Personengesellschaften vor und geht dabei insb auf Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnisse sowie auf Haftungstatbestände und den Sorgfaltsmaßstab der diligentia quam in suis ein.