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Walter Doralt, Die Haftungshöchstgrenze bei der Haftung des Abschlussprüfers gegenüber Dritten, RdW 2006, 687:

FachliteraturAufsätzeZIK 2007/23ZIK 2007, 18 Heft 1 v. 19.2.2007

Nach Auffassung des OGH haftet der Abschlussprüfer nicht nur der geprüften Gesellschaft, sondern auch Anlegern und Gläubigern (Dritten). Umstritten ist die Reichweite der Haftung gegenüber Dritten. Der Beitrag setzt sich kritisch mit der einschlägigen Jud sowie den dazu vertretenen Lehrmeinungen auseinander.

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