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Strafbarkeit gem § 153c StGB nach Zahlungsanfechtung

Dr. Johannes DerntlZIK 2007/9ZIK 2007, 9 Heft 1 v. 19.2.2007

Anfechtungen gem §§ 27 ff KO können unmittelbare Konsequenzen für das Vorenthalten von Dienstnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung gem § 153c StGB haben: Muss eine Gebietskrankenkasse erhaltene Beiträge rückerstatten, erhöhen sich dadurch die aushaftenden Dienstnehmerbeiträge. Der folgende Beitrag beschäftigt sich zunächst mit dem Umstand, dass Verfahren gem § 153c StGB idR im Umfeld einer Insolvenz erfolgen, und geht danach auf die Auswirkungen einer anfechtungsrechtlich bedingten Rückzahlung für das Strafverfahren ein.

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