Anfechtungen gem §§ 27 ff KO können unmittelbare Konsequenzen für das Vorenthalten von Dienstnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung gem § 153c StGB haben: Muss eine Gebietskrankenkasse erhaltene Beiträge rückerstatten, erhöhen sich dadurch die aushaftenden Dienstnehmerbeiträge. Der folgende Beitrag beschäftigt sich zunächst mit dem Umstand, dass Verfahren gem § 153c StGB idR im Umfeld einer Insolvenz erfolgen, und geht danach auf die Auswirkungen einer anfechtungsrechtlich bedingten Rückzahlung für das Strafverfahren ein.