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Zusammenrechnung laut Kollektivvertrag und Sicherungsumfang

JudikaturZIK 2006/284ZIK 2006, 214 Heft 6 v. 20.12.2006

IESG § 3 Abs 3

Es ergibt sich bereits aus dem klaren Wortlaut von § 3 Abs 3 Satz 2 IESG, dass dieser nur Vordienstzeitenanrechnungen im Arbeitsvertrag, nicht aber solche kraft Kollektivvertrags betrifft. Grundsätzlich stehen Doppelzahlungen aus dem Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds für idente Zeiträume nach dem Willen des Gesetzgebers nicht zu. Bei der Berechnung der notwendigen Dienstzeiten für die Kündigungsentschädigung

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