IESG § 3 Abs 3
Es ergibt sich bereits aus dem klaren Wortlaut von § 3 Abs 3 Satz 2 IESG, dass dieser nur Vordienstzeitenanrechnungen im Arbeitsvertrag, nicht aber solche kraft Kollektivvertrags betrifft. Grundsätzlich stehen Doppelzahlungen aus dem Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds für idente Zeiträume nach dem Willen des Gesetzgebers nicht zu. Bei der Berechnung der notwendigen Dienstzeiten für die Kündigungsentschädigung