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Keine Zusammenrechnung von angefochtenen Teilzahlungen

JudikaturZIK 2006/267ZIK 2006, 203 Heft 6 v. 20.12.2006

KO idF vor 1. 7. 2010 §§ 27 ff

ZPO §§ 500, 502

Zahlungen, die der Abdeckung ein und derselben Kreditforderung dienen und die nach denselben Bestimmungen der KO angefochten werden, sind nicht zusammenzurechnen. Jede Zahlung ist daher gesondert zu beurteilen, soweit es die Zulässigkeit der Revision anlangt.

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