Der Autor bespricht die Regelungen, die per HaRÄG über lastenfreien Erwerb und Erwerb eines besseren Pfandranges kraft guten
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Glaubens an beweglichen Sachen ins ABGB eingefügt werden. Er ist der Meinung, dass die Reform in wesentlichen Teilen missglückt sei und anerkannten Grundsätzen des gutgläubigen lastenfreien Erwerbs widerspreche.