Durch rechtspolitische Vorhaben der jüngsten Zeit wurde die Frage aufgeworfen, ob die Einführung einer Organaußenhaftung für Kapitalmarktinformationen sinnvoll sein könnte. Der Autor kommt zum Ergebnis, dass eine Ausdehnung der nach der lex lata ohnehin schon bestehenden Vorsatzhaftung kein erstrebenswertes Konzept sein kann.