Die Autorin bespricht anhand der E 6 Ob 108/06k Fragen der Rechtswegszulässigkeit sowie Haftungsbeschränkungen bei Unzulässigkeit zur vollständigen Befriedigung eines Haftungsfonds, im konkreten einer Verlassenschaft. Sie setzt sich im Detail mit den Auswirkungen von Insuffizienz auf den Umfang der Haftung und damit einhergehenden prozessualen Konsequenzen auseinander.