Elektronische Daten sind weder aus dem Privat- noch dem Unternehmensbereich wegzudenken. So wird etwa die Korrespondenz zunehmend über E-Mail und die Buchhaltung über die EDV durchgeführt. Von dieser Entwicklung ist auch das Konkursverfahren und damit insb die Tätigkeit des Masseverwalters betroffen. Nachdem die KO jedoch keine Hinweise auf die Vorgangsweise bei der Auswertung von elektronischen Daten enthält, soll mit dem vorliegenden Beitrag im Rahmen eines Fragenkataloges bei der Erstbesprechung und einer Checkliste für die Datenträgerauswertung auf die Besonderheiten bei der Auswertung elektronischer Daten des Gemeinschuldners eingegangen werden.