Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat am 23. 10. 2006 ein Grünbuch vorgelegt, das im Rahmen von Maßnahmen zur effizienteren Vollstreckung von Entscheidungen im EU-Raum als ersten Schritt eine vorläufige Kontenpfändung vorschlägt (KOM [2006] 618 endgültig). Den Hintergrund bildet laut Kommission der Umstand, dass man das Vollstreckungsrecht als „Achillesferse des europäischen Rechtsraums“ bezeichnen könne. Zwar gebe es auf EU-Ebene Vorschriften für die gerichtliche Zuständigkeit, die Anerkennung und die Vollstreckbarerklärung der dort ergangenen Titel, nicht jedoch zur Vollstreckung. Durch die unterschiedlichen Vollstreckungsvorschriften der Mitgliedstaaten werde die Eintreibung von Schulden über die Landesgrenzen erschwert. Insb die Kontenpfändung wäre eine wirkungsvolle Waffe gegen Schuldner, doch sei es diesen quasi augenblicklich möglich, Guthaben von den Gläubigern bekannten Konten auf andere zu transferieren. Als mögliche Lösung vorgeschlagen wird ein europäischer Pfändungsbeschluss, mit dem Gläubiger das verhindern können. Dieser Beschluss soll eine Sicherungsmaßnahme sein, ähnlich zB einer Kontensperre durch einstweilige Verfügung. Das Grünbuch enthält Überlegungen und Fragen zur Gestaltung des Pfändungsbeschlusses und des dazu führenden Verfahrens.