Für den Autor ist die mit der E OGH 2 Ob 185/03z (= ZIK 2005/199, 174) einhergegangene Rechtsprechungswende, wonach auch Lohnsteuerzahlungen als die Masse schmälernde Rechtshandlungen des Gemeinschuldners bei Vorliegen der Voraussetzungen der Benachteiligungsanfechtung angefochten werden können, ein Anlass, die VwGH-Rsp zur Vertreterhaftung gem §§ 9, 80 BAO im Zusammenhang mit offenen Lohnsteuerforderungen zu überdenken.