Der Autor informiert zunächst allgemein über die EuVTVO und befasst sich dann mit ihren zwei wichtigsten Anwendungsfällen für Rechtspfleger: Die Bestätigung einer inländischen E als EuVT für die Exekutionsführung in einem anderen EU-Mitgliedstaat und die Exekutionsbewilligung aufgrund eines ausländischen Exekutionstitels, der in einem anderen EU-Mitgliedstaat als EuVT bestätigt wurde.