Gesellschafterdarlehen, Forderungsverzichte und andere Leistungen eines Gesellschafters zur Sanierung der Gesellschaft oder zur Vermeidung einer Insolvenz unterliegen grundsätzlich - unter den allgemeinen gesetzlichen Voraussetzungen - der Gesellschaftsteuer. Der Beitrag geht auf die mögliche Gesellschaftsteuerpflicht einiger Sanierungsinstrumente ein.