Der Beitrag bespricht die E des OGH vom 26. 1. 2006 (8 ObA 7/05w ), der zufolge die Dienstverhältnisse der Mitglieder des Betriebsrates ungeachtet der Bestimmung des § 3 Abs 2 AVRAG auch im Falle des Konkurses des Veräußerers automatisch auf den Erwerber übergehen.