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Zur Berücksichtigung von Ratenvereinbarungen im Konkurseröffnungsverfahren1)1)Schriftliche Fassung eines auf dem von der Richtervereinigung veranstalteten Seminar Insolvenzrecht in Weyregg am 26. 9. 2006 gehaltenen Vortrags.

HR Univ.-Doz. Dr. Georg E. KodekZIK 2006/184ZIK 2006, 146 Heft 5 v. 25.10.2006

In den letzten Jahren hat sich vor allem im Sprengel des OLG Wien eingebürgert, dem Antragsgegner im Konkurseröffnungsverfahren mehrmonatige Fristen einzuräumen, um ihm eine „Regelung“ seiner Verbindlichkeiten zu ermöglichen. Der vorliegende Beitrag zeigt, dass diese Vorgangsweise unzulässig ist und Amtshaftungsansprüche nach sich ziehen kann.

1. Einführung und Problemstellung

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