IESG § 3d
RL 80/987/EWG : Art 8
Art 8 RL 80/987/EWG ist weder unbedingt noch hinreichend genau und verleiht daher keine Rechte, die der Einzelne gegenüber dem Staat geltend machen könnte. Die beschränkte Sicherung der Pensionsabfindung durch Insolvenz-Ausfallgeld ist richtlinienkonform.