KO idF vor 1. 7. 2010 § 63, § 183
KSchG § 1 Abs 2
Konkursverfahren natürlicher Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung kein Unternehmen betreiben, fallen in die Zuständigkeit des BezirksG. Für den Begriff des Unternehmens ist die Legaldefinition des § 1 Abs 2 KSchG maßgeblich. Demnach ist unter einem Unternehmen jede auf Dauer angelegte Organisation selbstständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mag sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein, zu verstehen. Es wird keine bestimmte Betriebsgröße, kein Mindestkapital und keine Mindestorganisation verlangt.