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Zum Kennenmüssen der Überschuldung durch eine Bank

Judikatur ZIKZIK 2006/162ZIK 2006, 130 Heft 4 v. 25.8.2006

KO idF vor 1. 7. 2010 § 30, § 31 Abs 1 Z 2

Inkongruente Deckung ist zu verneinen, wenn die Stundung der vom Schuldner befriedigten Forderung - sei es eine volle oder bloß eine „reine“ - im Zeitpunkt der Zahlungen nicht mehr aufrecht und die Zahlungen daher fällig und klagbar waren.

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