In der Praxis sind Beschränkungen der Übertragung von Gesellschaftsanteilen der GmbH in Gesellschaftsverträgen durchaus üblich und häufig, um bei Ausscheiden eines Mitgesellschafters neue unerwünschte Gesellschafter zu verhindern. Der Beitrag untersucht die Reichweite der Wirkungen solcher Beschränkungen im Fall von Zwangsvollstreckung und Konkurs.