Viele Unternehmen sind in ihrer Kommunikation mit Kunden und Lieferanten ganz oder überwiegend auf Mobiltelefonanschlüsse angewiesen. Wird das Unternehmen im Konkurs fortbetrieben, sind diese daher in der Regel unverzichtbar. Der nachstehende Beitrag fasst zur Information (und Warnung) der Masseverwalter zusammen, wie sich die einzelnen Mobiltelefonanbieter bei Konkurseröffnung verhalten2). Aktueller Anlass ist die Änderung der vom Marktführer verlangten „Haftungserklärung“ des Masseverwalters3).