An der Reform zur Verbesserung der Sanierungsmöglichkeiten für insolvente Schuldner (s zuletzt ZIK 2006/40c, 37) wird emsig gearbeitet. Im BMJ fanden mehrere Sitzungen statt, in denen weitere Änderungen beim Zwangsausgleichsrecht bzw die materiellrechtlichen Folgen einer Konkurseröffnung das Thema bildeten. Derzeit ist allerdings noch nicht klar ersichtlich, wann die Reform abgeschlossen sein und welche Schwerpunkte sie aufweisen wird. In der zu Ende gehenden Gesetzgebungsperiode ist nicht mit einem Gesetzesentwurf zu rechnen.