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Konkurseröffnung und Lauf der Rekursfrist

Judikatur ZIKZIK 2006/111ZIK 2006, 93 Heft 3 v. 26.6.2006

§ 2 Abs 1 KO, § 173a KO, § 174 KO

Der Lauf der Rekursfrist wird bei gesetzlich angeordneter öffentlicher Bekanntmachungspflicht unabhängig von der individuellen Zustellung durch die öffentliche Bekanntmachung ausgelöst ( OGH 8 Ob 93/05t ). Das gilt auch für den Konkurseröffnungsbeschluss. Die in die Insolvenzdatei aufgenommenen Beschlüsse sind im Regelfall bereits am Tag der Bekanntmachung ab 23.00h abrufbar.

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