Der Autor referiert die Beiträge von Welser, Jud und Huber anlässlich der Frühjahrsveranstaltung des Instituts für Versicherungswirtschaft zum Thema „Reform des österr Schadenersatzrechts“ und fasst diese zu der Kernaussage zusammen, dass zwar kein grundlegender Reformbedarf bestehe, wohl aber Änderungen in einzelnen Teilbereichen notwendig seien.