Der Autor unterzieht die E des OGH, nach der hinsichtlich des Kostenersatzes zwischen anwaltlichen und anderen Mahnkosten zu unterscheiden ist, einer kritischen Betrachtung.
Der Autor unterzieht die E des OGH, nach der hinsichtlich des Kostenersatzes zwischen anwaltlichen und anderen Mahnkosten zu unterscheiden ist, einer kritischen Betrachtung.