Ab 1. 1. 2007 verpflichtet § 1170b ABGB den Besteller einer Bauleistung, dem Unternehmen eine Teilbesicherung des Werklohns zu verschaffen. Der Beitrag zeigt Probleme der im Gesetz erwähnten Sicherstellungsmittel auf und schlägt Gestaltungen vor, die ein Vorleistungsrisiko des Bestellers vermeiden.