§ 10 Abs 3 KO, § 81 Abs 3 KO, § 109 Abs 2 KO, § 145 Abs 5 KO, § 150 KO, § 157 KO
§ 1425 ABGB
Die Betrauung des Masseverwalters mit der Entgegennahme eines zur Deckung der Zwangsausgleichsquote ausreichenden Geldbetrags und mit der Auszahlung der Quote an alle Gläubiger ersetzt die Bestellung eines Sachwalters.