Beim Cash-Pooling stellt sich die Gefahr der Einlagenrückgewähr, der grundsätzlich durch eine Aufrechnungsvereinbarung verbunden mit einem Zessionsverbot begegnet werden kann. Aufgrund der gesetzlichen Änderung bei den Abtretungsverboten schlägt der Autor eine Rechtswahl des dt oder schweizer Rechts vor und erläutert, was dabei - insb aufgrund der möglichen ordre-public-Widrigkeit - zu beachten ist.