Der Autor untersucht eingehend das Institut der Treuhand und dabei insb das Erfordernis der Publizität. Er kommt zum Ergebnis, dass bei der Treuhand stets Sondervermögen vorliege und es deshalb nicht auf die Offenkundigkeit ankomme.
Der Autor untersucht eingehend das Institut der Treuhand und dabei insb das Erfordernis der Publizität. Er kommt zum Ergebnis, dass bei der Treuhand stets Sondervermögen vorliege und es deshalb nicht auf die Offenkundigkeit ankomme.