Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, welche Möglichkeiten und Instrumentarien den Gläubigern eines insolventen Stifters offen stehen, um auf das Vermögen der Privatstiftung zu greifen. Nach einer kritischen Untersuchung der hL, der zufolge die maßgeblichen Anfechtungsfristen gem §§ 28 f KO bei Vermögenswidmungen des Stifters an die Privatstiftung erst mit Erlöschen des Widerrufs- bzw Änderungsrechts beginnen, wird das Problem der Masseunterworfenheit dieser höchstpersönlichen Gestaltungsrechte erörtert.