§ 117 Abs 1 KO, § 120 Abs 2 KO
§§ 195 ff EO
Hat im Konkursverfahren eine freihändige Veräußerung durch den Masseverwalter stattgefunden, kann das KonkursG dem Kaufvertrag mit dem Bestbieter die Genehmigung versagen, wenn aufgrund eines nachträglichen Kaufangebots ein erheblicher Nettomehrerlös erzielt werden kann.