Der Autor setzt sich ausführlich mit der dt Lehre und Rsp zum Thema der Haftung wegen Insolvenzverschleppung und mit der dazu vertretenen Differenzierung zwischen Alt- und Neugläubigern auseinander. Er bespricht gleichzeitig die einschlägige E BGH vom 25. 7. 2005 und diskutiert die Haftung von Teilnehmern wegen Beihilfe zur Insolvenzverschleppung.