§ 3a Abs 1 IESG idF BGBl I 1997/107, § 11 IESG
Ein Gesellschafter-Arbeitnehmer kann zwar nach österr Rechtslage seine durch längere Zeit unberichtigten Gehaltsansprüche wegen der Qualifikation als Eigenkapital ersetzend im Konkurs seines Arbeitgebers nicht durchsetzen, aus europarechtlicher Sicht sind die Ansprüche der Gesellschafter-Arbeitnehmer jedoch im Umfang der dreimonatigen Mindestsicherung nach dem IESG gesichert.