Der Autor setzt sich in seinem Beitrag kritisch mit der Diskussion über die Sinnhaftigkeit der Kapitalaufbringungs- und Kapitalerhaltungsvorschriften auseinander, die durch die europarechtlichen Entwicklungen entfacht ist. In Ablehnung des anglo-amerikanischen Systems spricht er sich für eine Beibehaltung des sinnvollen dt-österr Kapitalschutzsystems aus.