Die Autoren beschäftigen sich mit den in der Projektfinanzierung typischen Direktverträgen („Direct Agreements“), die den Banken im Falle einer Krise der Projektgesellschaft die Möglichkeit einräumen, durch Eintrittsrechte die Kontrolle über das Projekt zu übernehmen, um das komplette Vertragswerk auf eine neue Projektgesellschaft zu übertragen. Der Beitrag zeigt auf, warum Direktverträge im Konkurs der Projektgesellschaft nicht standhalten, und weist auf konkursfeste Alternativen hin.