Ab 1. September 2005 sind die meisten Bestimmungen der EO-Novelle 20051)) anzuwenden. Ein Großteil der Änderungen dient der Anpassung der EO an den Europäischen Vollstreckungstitel; sie wurden bereits dargestellt 2)). Im Folgenden werden die weiteren Bestimmungen der Novelle in ihren Grundzügen erläutert. Sie enthalten ua einen verstärkten Ausbau des IT-Einsatzes im Exekutionsverfahren sowie Neuerungen bei der Lohnpfändung.
1. Verstärkter IT-Einsatz im Exekutionsverfahren