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Die EO-Novelle 2005

ZIK aktuellDr. Katja Sima, LL.M.ZIK 2005/122ZIK 2005, 126 Heft 4 v. 25.8.2005

Ab 1. September 2005 sind die meisten Bestimmungen der EO-Novelle 20051)1) Exekutionsordnungs-Novelle 2005, BGBl I 2005/68 (ErläutRV 928 BlgNR 22. GP; JAB 986 BlgNR 22. GP).) anzuwenden. Ein Großteil der Änderungen dient der Anpassung der EO an den Europäischen Vollstreckungstitel; sie wurden bereits dargestellt 2)2)Siehe dazu Sima , Der Europäische Vollstreckungstitel, ZIK 2005/34, S 55. Von den in diesem Beitrag dargestellten Anpassungen der EO an die EuVTVO, die noch auf dem Entwurf des BMJ basierten, wird im Gesetz im Wesentlichen nicht abgewichen. Allerdings sieht § 7a Abs 3 EO nun doch eine Regelung für Notariatsakte vor, nach der die Erteilung der Bestätigung über die Vollstreckbarkeit (sowie deren Berichtigung) jenem Notar obliegt, der den Notariatsakt aufgenommen hat.). Im Folgenden werden die weiteren Bestimmungen der Novelle in ihren Grundzügen erläutert. Sie enthalten ua einen verstärkten Ausbau des IT-Einsatzes im Exekutionsverfahren sowie Neuerungen bei der Lohnpfändung.

1. Verstärkter IT-Einsatz im Exekutionsverfahren

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