Das BMJ plant umfassende Änderungen im Bereich des elektronischen Urkundenwesens. Es hat daher Ende April den Entwurf für ein Berufsrechts-ÄnderungsG für Notare und Rechtsanwälte 2005 (BRÄG 2005) vorgelegt, bei dem inzwischen die Frist zur Stellungnahme abgelaufen ist. Eingeführt werden elektronische „Berufssignaturen“ bzw „Beurkundungssignaturen“ für Notare, Rechtsanwälte und Ziviltechniker. Damit können zB elektronisch öffentliche Urkunden hergestellt werden. Elektronische Urkundenarchive (ua ein Justizarchiv) sollen ausgebaut und der elektronische Rechtsverkehr dahin erweitert werden, dass Beilagen elektronisch übermittelbar sind (das soll insb für Grundbuch und Firmenbuch bedeutsam werden). Mit einer „elektronischen Signatur der Justiz“ versehene Ausfertigungen von Entscheidungen udgl sollen in erheblich größerem Umfang als bisher elektronisch zugestellt werden. Das BRÄG 2005, für das der MEntw noch zahlreiche weitere Vorschläge enthält, soll großteils mit September 2005 bzw in Kraft treten.