Aufgrund der unmittelbaren Anwendbarkeit der RL 80/987 betreffend die Arbeitnehmer-Sicherung bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers wird laut der von der Autorin besprochenen Entscheidung der im nationalen Recht vorgesehene Sicherungsausschluss für Gesellschafter-Arbeitnehmer verdrängt. Da dieser nach der RL in keiner Weise schlechter gestellt werden darf als normale Arbeitnehmer, kritisiert die Autorin die Ansicht des OGH, dem Gesellschafter-Arbeitnehmer gebühre lediglich eine Sicherung für drei Monate.