Mit Beschluss vom17.03.20058 Ob 11/05h, hatte sich der OGH, soweit ersichtlich, erstmals nach der EO-Nov 2000 und nach In-Kraft-Treten der neuen Fassung des§ 214 EOmit der Frage zu befassen, inwieweit sich eine nach der freihändigen Veräußerung im Konkurs, aber vor dem Verteilungsbeschluss erfolgte Löschung der auf der betroffenen Liegenschaft begründeten Hypotheken auf die angemeldeten Forderungen der Hypothekargläubigerin auswirkt. Im Ergebnis hat der OGH ausgeführt, dass sich durch die EO-Nov 2000 an der Rechtslage - entgegen einer verbreiteten Ansicht - nichts geändert habe und an der bisherigen Rsp festzuhalten sei. Diese Entscheidung gibt Anlass dazu, die vorliegende Problematik einer näheren Betrachtung zu unterziehen.