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Zahlungsplan und Anspannung des Schuldners

Judikatur ZIKZIK 2005/109ZIK 2005, 106 Heft 3 v. 27.6.2005

§ 194 KO

Das Gesetz fordert vom Gericht eine amtswegige Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Annahme eines Zahlungsplanes.§ 194 Abs 2 KOzählt die Unzulässigkeitsgründe taxativ auf; das Gesetz erlaubt dabei keine (fakultative) Zurückweisung nach richterlichem Ermessen. Die Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen ist daher keine geeignete Gelegenheit, um Bedenken gegen Vermögenstransaktionen des Schuldners aufzurollen.

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