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Löschung der Konkursantragsabweisung mangels Vermögens im Firmenbuch

Judikatur ZIKZIK 2005/100ZIK 2005, 99 Heft 3 v. 27.6.2005

§ 77a KO § 10 FBG

§ 77a Abs 2 zweiter Satz KOist auf Eintragungen anzuwenden, die aufgrund eines vor dem 30. 4. 1999 eröffneten Insolvenzverfahrens vorgenommen wurden (OGH ZIK 2001/177= GesRZ 2001, 143). Gleiches hat für Eintragungen zu gelten, die aufgrund einer vor diesem Zeitpunkt erfolgten Beschlussfassung über die Abweisung eines Konkursantrages mangels Vermögens erfolgten.

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