Im Jänner 2005 ist die Verordnung über den Europäischen Vollstreckungstitel (EuVTVO)1)) in Kraft getreten, ab 20. Oktober 2005 kommt sie praktisch zur Anwendung. Die EuVTVO ist für den Bereich des Kreditschutzes insofern von Bedeutung, als mit ihr die Vollstreckung österr Titel im europäischen Justizraum erleichtert wird. Dieser Beitrag stellt zunächst die Grundzüge des Europäischen Vollstreckungstitels (EuVT) vor. Anschließend wird auf die notwendigen Anpassungen des österr Rechts eingegangen, deren Umsetzung seitens des BMJ im Rahmen der EO-Novelle 2005 geplant ist 2)).