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Ersatz der Prozesskosten bei Masseunzulänglichkeit

ZIK aktuellGerhard NathschlägerZIK 2005/32ZIK 2005, 47 Heft 2 v. 25.4.2005

Der Anspruch auf Ersatz der Prozesskosten sowohl des Masseverwalters als auch des Prozessgegners ist bei Masseunzulänglichkeit idR eine privilegierte Masseforderung. Reicht die Konkursmasse zur vollständigen Befriedigung nicht aus, sind die Prozesskostenansprüche nach§ 47 Abs 2 KOin der Gruppe nach Z 6 verhältnismäßig zu befriedigen.

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