Nach dem neuen § 174a KO, eingeführt durch das SozBeG (s dazu ZIK 2005/1a, S 1), kann an Gemeinschuldner unbekannten Aufenthalts eine Zustellung durch Aufnahme in die Insolvenzdatei erfolgen. Mittlerweile macht die Praxis davon Gebrauch, sowohl im Eröffnungsverfahren als auch während des eröffneten Konkurses. Bekanntmachungen sind in der Ediktsdatei nicht in der Insolvenzdatei, sondern in der Abteilung „Kuratoren und Ediktalzustellungen“ zu finden.