Derzeit stellt sich in einem Verfahren vor dem EuGH 1) die Frage, ob vertragliche Ansprüche der Kommission bzw Streitigkeiten vor dem EuGH unter die EuInsVO fallen. Dies könnte dazu führen, dass die Konkurseröffnung durch ein österr Gericht ein Verfahren vor dem EuGH, in dem die insolvente Gesellschaft Partei ist, unzulässig macht.