Mit BGBl I 2004/152 wurde am 30. 12. 2004 das SozialbetrugsG (SozBeG) kundgemacht, das insb Machenschaften im Baubereich entgegenwirken soll (s dazu bereits ZIK 2004/140b , S 109). Strafbar ist gem §§ 153c bis 153e StGB das (betrügerische) Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und Zuschlägen nach dem BUAG bzw die organisierte Schwarzarbeit.