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Rechtsmittelausschluss bei Weisungen an Masseverwalter

Judikatur ZIKZIK 2004/266ZIK 2004, 210 Heft 6 v. 21.12.2004

§ 84 KO
§ 528 Abs 1 ZPO

Das KonkursG kann dem Masseverwalter Weisungen erteilen. Unter anderem hat es über Beschwerden des Gemeinschuldners über das Verhalten des Masseverwalters zu entscheiden. Gegen diese Entscheidung des KonkursG ist kein Rechtsmittel zulässig ist, und zwar unabhängig davon, ob vorweg vom Masseverwalter ein bestimmtes Verhalten gefordert wird oder gleich eine Entscheidung des KonkursG begehrt wird.

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