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Auskunftspflicht des Masseverwalters wegen Eintritts in Mietvertrag

Judikatur ZIKZIK 2004/264ZIK 2004, 206 Heft 6 v. 21.12.2004

§ 23 KO, § 44 Abs 2 KO
Art XLII Abs 1 EGZPO

Ist der Masseverwalter in einen Vertrag eingetreten, treffen ihn die aus diesem entspringenden Informationspflichten dem Vertragspartner der Konkursmasse gegenüber. Daher hat ein Masseverwalter, der Bestandsobjekte veräußert hat, dem Vermieter mitzuteilen, an wen er verkauft hat, um eine Klagsführung gegen den Käufer zu ermöglichen.

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