Die Autoren kritisieren die E des OGH zur Frage der Ersatzvornahmekosten im Konkurs, insb deren Umwandlung nach § 14 KO und die Behandlung als Konkursforderungen. Der Zweck umweltrechtlicher Normen stehe einer solchen Deutung entgegen. Habe sich der umweltrelevante Sachverhalt vor der Konkurseröffnung ereignet und fielen die Ersatzvornahmekosten danach an, so seien Letztere als Masseforderungen zu befriedigen.